Steuerstrafverfahren

Wenn die Steuerfahndung oder der Zollfahndungsdienst ein Ermittlungsverfahren oder ein Bußgeldverfahren gegen Sie einleitet, benötigen Sie umgehend anwaltliche Unterstützung.
In einem Steuerstrafverfahren hat die Steuerfahndung sehr weitreichende Befugnisse – und zögert nicht, davon Gebrauch zu machen. So hat die Steuerfahndung nach der Strafprozessordnung etwa das Recht der vorläufigen Festnahme, der Vernehmung des Beschuldigten, der Anhörung von Zeugen, sowie der Durchführung von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Telekommunikationsüberwachungen.

Es drohen zum Beispiel:

  • Sperrung von Konten
  • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen (vor den Augen von Familie und Kunden)
  • Beschlagnahme von Unterlagen, Computern, Datenspeichern und anderen Gegenständen
  • Zeugenvernehmungen im geschäftlichen und privaten Umfeld
  • In schweren Fällen ein Haftbefehl oder die vorläufige Festnahme

Und das sind nur die möglichen Maßnahmen bei laufenden Ermittlungen. Es kann noch unangenehmer kommen: wenn die Ermittlungen am Ende in ein hohes Bußgeld, eine Geldstrafe oder auch eine Haftstrafe münden.

Häufig begehen Steuerpflichtige bereits im Anfangsstadium der Ermittlungen entscheidende Fehler. Der größte Irrtum: Sich nicht schnellstmöglich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der bei Steuerstrafverfahren Rat weiß.

Dr. Meides beantragt für Sie Akteneinsicht, entwirft eine Strategie zu Ihrer Verteidigung und prüft Ermittlungsmaßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit. Vor allem berät und begleitet er Sie, damit Sie den Fahndern nicht unwissentlich Hilfestellung leisten (sehen Sie weitere Einzelheiten zur Verteidigung in Steuerstrafverfahren).

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „amtsgericht“ stammt von Jan-Mallander ©pixabay.com. Herzlichen Dank!