Beratung zu unentdeckte Steuerversäumnisse

Bestehen Steuerversäumnisse bei Auslandskonten, Guthaben oder Kapitalerträgen, die nicht in der Steuererklärung deklariert wurden? Gibt es nicht korrekt gebuchte Einnahmen, falsche Betriebsausgaben oder problematische Rechnungen? Ist Schwarzgeld aufgetaucht?

Eine Verkürzung von Steuern (sog. Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit) wird von Finanzbehörden relativ schnell unterstellt. Die steuerstrafrechtliche Definition der Abgabenordnung lässt das zu: Steuern sind dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe festgesetzt werden.

Bei irregulären Steuersachverhalten sollten Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Genauso unklug ist es, sich direkt an das Finanzamt zu wenden. Der beste Weg zur Lösung der Steuerversäumnisse führt über einen Fachanwalt für Steuerrecht wie Dr. Meides. Er weiß, was zu tun ist.

  • Zunächst muss die konkrete Situation rechtlich genau ausgelotet werden. Nur so lässt sich Ihr juristisches Risiko feststellen und eingrenzen.
  • Das Ziel: eine Berichtigung der Steuerklärungen durch eine Nacherklärung erreichen, dabei ein Strafverfahren wegen Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung) vermeiden oder zumindest dessen Umfang verringern.
  • In bestimmten Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Dann können Sie ohne strafrechtliche Folgen aus der Sache herauskommen. Die Anzeige sollte jedoch unbedingt von einem erfahrenen Anwalt erstellt und begleitet werden. Die Voraussetzungen sind eng gesteckt. Vor allem das Risiko einer unvollständigen Nacherklärung ist nicht zu unterschätzen.

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