Betriebsprüfung und Steuernachschau

Am Ende einer Betriebsprüfung stellt der Prüfer in der Regel fest, dass für den geprüften Zeitraum zu wenig Steuern bezahlt wurden. Dazu muss er nicht einmal Fehler finden und im Prüfbericht beanstanden. Es reichen schon abweichende Feststellungen, weil der Steuerprüfer bestimmte Sachverhalte anders beurteilt als Sie und Ihr Steuerberater.

Entscheidend sind bei einer Betriebsprüfung drei Punkte – bei jedem davon kann Rechtsanwalt Dr. Meides Sie entscheidend unterstützen, und damit Steuernachzahlungen begrenzen oder sogar ganz vermeiden:

  • Vor und während der Steuerprüfung gilt es, Fehler zu vermeiden, etwa durch Äußerungen oder im Verhalten gegenüber dem Prüfer.
  • In der Schlussbesprechung der Prüfung werden Weichen gestellt. Mit Verhandlungsgeschick lassen sich Steuernachzahlungen an diesem Punkt häufig noch begrenzen.
  • Wenn der Prüfer auf seiner Sicht besteht, kann ein Einspruch gegen den geänderten Steuerbescheid sinnvoll sein. Das Für und Wider hängt vom Einzelfall ab. Für den Erfolg eines Einspruchs ist eine fachlich absolut überzeugende Begründung entscheidend.
  • Schließlich gibt es noch den Weg zum Finanzgericht. Ob er sich auszahlt, hängt von den konkreten Umständen und der Rechtslage ab. Immerhin: Die Finanzgerichte folgen längst nicht immer der Finanzverwaltung und deren Prüfern.

Als Fachanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Steuerrecht begleiten wir ständig Betriebsprüfungen bei Mandanten. Wir wissen genau, welche Fehler vermieden werden müssen und wie man am besten die Initiative ergreifen kann, weil Gegenwehr Erfolg verspricht.

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