Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht, Frankfurt | Meides
Haben Sie Fragen zu Steuern, Betriebsprüfung, dem Vorwurf der Steuerhinterziehung? Sie suchen einen kompetenten Fachanwalt für Steuerrecht?
Rechtsanwalt Dr. Peter Meides aus Frankfurt hat jahrzehntelange Erfahrung im Steuerrecht und exzellente Sachkenntnis.
Kostenlose erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten: 069-999987810.
Steuerberatung
Unsere Kanzlei deckt die Steuerberaterleistungen für Ihr Unternehmen oder Ihre freiberufliche Tätigkeit ab:
Wir erstellen Ihre Finanzbuchführung, den Jahresabschluss und die Steuererklärungen und beraten Sie zur steueroptimierten Gestaltung Ihrer Geschäfts- und Vermögensverhältnisse.
Besondere Kompetenz haben wir zur Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerlast. Wenn für komplexe geschäftliche Umstände eine vorteilhafte, aber verlässliche Form gesucht wird, erhalten Sie von uns fundiertes steuerrechtliches und gesellschaftsrechtliches Fachwissen. Dabei zahlt sich unsere anwaltliche Kompetenz im Steuerrecht aus.
⇒ Wir helfen Ihnen: 069-999987810 -oder- per eMail -oder- persönlich in Frankfurt.
Betriebsprüfung und Steuernachschau
Wir übernehmen während der Betriebsprüfung die Kommunikation mit dem Prüfer, vertreten Ihre Interessen in der Schlussbesprechung und bewahren Sie während des gesamten Prüfverfahrens vor teuren Fehlern.
Und wir können sehr gut abschätzen, wann der Einspruch gegen Änderungen des Steuerbescheids und Nachzahlungen lohnt. Nötigenfalls klagen wir beim Finanzgericht gegen die Feststellungen der Betriebsprüfung – aber nur, wenn sich das für Sie rechnet.
⇒ Wir helfen Ihnen: 069-999987810 -oder- per eMail -oder- persönlich in Frankfurt.
Steuerstrafsachen
Wenn Sie mit einem Ermittlungsverfahren, Bußgeld- oder Strafverfahren konfrontiert sind, erhalten Sie von uns sofort umfassenden Beistand.
So begleiten wir Sie bei Befragungen, einer Durchsuchung oder Beschlagnahme und helfen Ihnen, sich richtig zu verhalten. Parallel dazu prüfen wir alle möglichen Lösungsansätze. Dabei bewährt sich unsere Erfahrung als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht.
Wir sind mit dieser Situation vertraut und wissen, wie man auf Ermittlungsmaßnahmen und Beschuldigungen reagiert. Nur eine schlüssige Strategie im Steuerstrafverfahren kann die Initiative wieder auf Ihre Seite bringen.
⇒ Wir helfen Ihnen: 069-999987810 -oder- per eMail -oder- persönlich in Frankfurt.
Bereinigung noch unentdeckter Steuerversäumnisse
Nicht erklärte Betriebseinnahmen, unkorrekte Betriebsausgaben oder nicht deklarierte Konten und Zinserträge erfordern ein genaues Ausloten der Möglichkeiten.
Wie stellt sich die Lage aus rechtlicher Sicht dar, wie lässt sie sich am besten bereinigen? Welche Wege bieten sich für eine Rückkehr zu geordneten Verhältnissen an? Ist eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, um die Situation so unbeschadet wie möglich zu meistern. Glücklicherweise hat Rechtsanwalt Dr. Meides sich schon häufig um die Berichtigung von Steuerversäumnisse gekümmert
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Klärung der Haftung
Wenn Fehlentscheidungen ein Unternehmen in ernsthafte Schieflage gebracht haben, bis hin zu Überschuldung und Insolvenz, wird automatisch nach der Haftung gefragt.
Diese liegt keineswegs immer nur bei der Geschäftsführung. Auch Mitarbeiter oder Unternehmensberater oder Steuerberater können für Fehler verantwortlich sein.
Fachanwalt Dr. Meides sorgt dafür, dass kein Verantwortlicher sich aus der Haftung stiehlt.
⇒ Wir helfen Ihnen: 069-999987810 -oder- per eMail -oder- persönlich in Frankfurt.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt am Main
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